Rechtliche Hinweise

  1. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Kommt infolge unserer Tätigkeit ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht das später angenommen wird) so werden wir Ihnen die Käuferprovision in Höhe von 4,76 % inkl. der gesetzlichen MwSt. (z.Zt. 19%) vom notariell beurkundeten Kaufpreis in Rechnung stellen. Die Provisionsrechnung ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung.
  2. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos wird.
  3. Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Kohlen Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Gewerbefläche (falls vorhanden) und zur Nutzfläche (falls vorhanden) sowie zum Beispiel die Aufteilung und Nutzung der vorgenannten Flächen wurden von uns nicht kontrolliert (etwa durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung).
  4. Die zur Verfügung stehenden Objekt-Unterlagen können auf Anfrage/Verlangen, bereitgestellt werden.
  5. Dieses Angebot ist ausschließlich für Sie bestimmt. Unberechtigte Weitergabe verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der Provision, welche wir im Falle erfolgreicher Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erzielt hätten. Eine Provision gilt als verdient, wenn durch unsere Vermittlung oder schon aufgrund des Nachweises ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist nach Rechnungserhalt wie unter 1.sofort fällig und zahlbar.
  6. Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf, vorliegen schuldet die Firma Kohlen Immobilien Nachweistätigkeit. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kaufinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes.
  7. Auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss haben wir einen Anspruch.
  8. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform
  9. Als Gerichtsstand wird Krefeld vereinbart.

Stand Oktober 2025